
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler: Qualität durch Gesetz – oder durch Anspruch?
Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV verpflichtet derzeit noch zu 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau beschlossen, der die Abschaffung dieser Pflicht vorsieht. Noch gilt die bestehende Regelung. Die Diskussion wirft jedoch eine grundsätzliche Frage auf: Wie wird Qualität in einer zunehmend komplexen Branche künftig gesichert? Denn, die Regelung war kein Selbstzweck. Sie erfüllte mehrere konkrete Funktionen: Fachliche Mindeststandards• Sicherstellung aktueller Kenntnisse im Miet-, Kauf- und Baurecht• Anpassung an Gesetzesänderungen (GEG, ESG-Regulatorik, Mietrecht)• Grundlagen zu Bewertung, Finanzierung und Vertragsgestaltung Verbraucherschutz•










