Laden-/Ausstellungsfläche an Durchgangsstraße

Objektnummer 101167/02

Eckdaten

Kaltmiete1.300 €
Baujahr1992

Objektbeschreibung

Die zur Miete stehenden Laden- und Ausstellungsflächen mit insgesamt ca. 194 m² befinden sich im Erdgeschoss sowie 1. OG eines zentral gelegenen Wohn- und Geschäftshauses in Herbrechtingen. Die Stockwerke sind über eine in der Mietfläche befindliche Treppe miteinander verbunden.

Die Kombination aus modernen und rustikalen Elementen, wie den sichtbaren Holzbalken und großen Fenstern, schafft eine einladende Atmosphäre.

Die Immobilie verfügt über 3 große Schaufenster, die viel Platz zu Werbezwecken bieten.

Objektdaten

Standort
89542 Herbrechtingen
Gesamtfläche
ca. 194 m²
Verkaufsfläche
ca. 194 m²
Kaltmiete
1.300 €
Mietpreis/m²
6,70 €
Provisionspflichtig
Ja
Mieterprovision
siehe Sonstiges
Objekttyp
Ladenlokal
Nutzungstyp
Gewerbe
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungstyp
Miete
Baujahr
1992
Verkaufstatus
Verfügbar

Lage

Die Stadt Herbrechtingen mit ca. 13.000 Einwohnern liegt zentral im süddeutschen Raum im Dreieck zwischen Stuttgart, Würzburg und Ulm. Neben zahlreichen mittelständischen Betrieben und Handwerksbetrieben sind in Herbrechtingen auch Weltkonzerne wie die Paul Hartmann AG ansässig. Herbrechtingen besticht durch eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung an die Autobahnanschlussstelle der A7 Giengen/Herbrechtingen.

Karte

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Mehr Informationen

Energieausweis

Baujahr1992

Weitere Hinweise

Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl USt.), bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren (exklusive Verlängerungsoptionen) beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.), bei Erbbaurechten jeweils laufzeitunabhängig 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Zehnjahreserbbauzins, bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision wird fällig mit Abschluss des Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.

Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.

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