Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler: Qualität durch Gesetz – oder durch Anspruch?

Zwei Geschäftspersonen besprechen Dokumente und Marktanalysen in einer modernen Büroumgebung im Kontext von Gewerbeimmobilien.

Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV verpflichtet derzeit noch zu 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau beschlossen, der die Abschaffung dieser Pflicht vorsieht. Noch gilt die bestehende Regelung.

Die Diskussion wirft jedoch eine grundsätzliche Frage auf: Wie wird Qualität in einer zunehmend komplexen Branche künftig gesichert? Denn, die Regelung war kein Selbstzweck. Sie erfüllte mehrere konkrete Funktionen:

Fachliche Mindeststandards
• Sicherstellung aktueller Kenntnisse im Miet-, Kauf- und Baurecht
• Anpassung an Gesetzesänderungen (GEG, ESG-Regulatorik, Mietrecht)
• Grundlagen zu Bewertung, Finanzierung und Vertragsgestaltung

Verbraucherschutz
• Schutz von Eigentümern, Investoren und Mietern
• Reduktion von Beratungsfehlern
• Transparenz bei wirtschaftlich relevanten Transaktionen

Professionalisierung der Branche
• Abgrenzung zu rein provisionsgetriebenen Marktteilnehmern
• Stärkung des Berufsbildes
• Förderung von Spezialisierung

Haftungsprävention
• Vermeidung fehlerhafter Einschätzungen
• Reduktion rechtlicher Risiken
• Stabilisierung komplexer Transaktionen

Gerade im Bereich der Gewerbeimmobilien ist die fachliche Qualität entscheidend. Baurechtliche Fragen, individuelle Vertragsthemen, ESG-Anforderungen, technische Fragestellungen oder Restrukturierungs-Situationen lassen sich nicht pauschal behandeln.

Mit dem möglichen Wegfall der Pflicht wird sich der Markt stärker differenzieren.

Qualitätsgefälle
Nicht jeder Marktteilnehmer wird freiwillig in Weiterbildung investieren. Das Risiko von Beratungsfehlern steigt.

Fehlbewertungen
Im selektiven Marktumfeld 2026 können falsche Marktpreise erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Reputationsrisiko
Einzelne Fehlleistungen strahlen auf die gesamte Branche aus.

Steigende Komplexität
ESG-Vorgaben, Energieanforderungen, Baurecht, Restrukturierungen, etc.  Die fachliche Komplexität nimmt zu – unabhängig davon, ob eine Weiterbildungspflicht besteht oder nicht.

Die gesetzliche Regelung definiert einen Mindeststandard. Sie stellt eine Basis sicher.

Spitzenleistung entsteht jedoch nicht durch Regulierung, sondern durch eigenen Anspruch. Übertragen auf das Pareto-Prinzip liegt die Meisterebene nicht in der breiten Masse, sondern in einem kleinen Anteil des Marktes – häufig in den letzten 3-5 %. Dieser bewusst gesetzte, teilweise mit erheblichem Aufwand verbundene Standard definiert Qualität, Kompetenz und Vertrauen – nicht aus Verpflichtung, sondern aus Überzeugung.

Für uns als fgi ist Weiterbildung kein formaler Nachweis, sondern Bestandteil unseres Selbstverständnisses für professionelle Arbeit. Spezialisierung und kontinuierliche Fortbildung sichern belastbare Ergebnisse. Qualität bleibt damit eine Frage der Haltung – nicht der Regulierung.

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