Wertermittlung für Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien und Anlageobjekte.
Ein exaktes Wertgutachten ist die Basis für sichere kaufmännische Entscheidungen – sei es für das Finanzamt, den Notar, Gesellschafter, Erben oder einen Kreditantrag. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin auf Basis vorgelegter Pläne und recherchierter Unterlagen.
Mehr als ein Vergleichswert.
Der Marktwert einer Gewerbeimmobilie wird durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Neben Lage, Fläche und Baujahr sind insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten, der bauliche Zustand, bestehende Mietverhältnisse, erzielbare Marktmieten, die Restnutzungsdauer sowie objektspezifische Besonderheiten von Bedeutung.
Auch Wohnimmobilien und gemischt genutzte Objekte bewerten wir auf Basis der relevanten Objekt- und Marktdaten. Dabei fließen neben den Eigenschaften der Immobilie auch die aktuellen Gegebenheiten des regionalen Immobilienmarktes in die Wertermittlung ein.
Wann ist eine Wertermittlung sinnvoll?
Eine Wertermittlung schafft eine Grundlage für Entscheidungen rund um Immobilienvermögen.
Typische Anlässe sind:
- Verkauf von Gewerbe- oder Wohnimmobilien
- Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf
- Finanzierung und Beleihung
- Erbschaft und Schenkung
- Restrukturierung von Immobilienbeständen
- Steuerliche Fragestellungen und Nachweise gegenüber dem Finanzamt
Ertragswertgutachten
Bei vermieteten Immobilien, bei denen die erzielbaren Erträge für die Preisbildung maßgeblich sind, kommt in der Regel das Ertragswertverfahren zur Anwendung.
Grundlage sind die marktüblich erzielbaren Miet- oder Pachterträge. Aus diesen wird unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag der Immobilie abgeleitet. In die Bewertung fließen unter anderem die bestehenden Mietverhältnisse, der Vermietungsstand, die marktüblich erzielbaren Mieten, die Restnutzungsdauer, der Bodenwert und der Liegenschaftszinssatz ein.
Das Ertragswertverfahren wird insbesondere bei Wohn- und Geschäftshäusern, Büro-, Handels-, Logistik- und Gewerbeimmobilien oder auch bei Mehrfamilienhäusern eingesetzt.
Sachwertgutachten
Beim Sachwertverfahren steht der Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen baulichen Anlagen im Vordergrund.
Berücksichtigt werden insbesondere der Bodenwert, die Herstellungskosten der Gebäude, Bauweise und Ausstattung, Alter und Restnutzungsdauer sowie der bauliche Zustand. Der daraus ermittelte vorläufige Sachwert wird an die Verhältnisse des jeweiligen Immobilienmarktes angepasst.
Das Sachwertverfahren kommt insbesondere bei Immobilien zur Anwendung, bei denen die vorhandene Bausubstanz und nicht die Ertragserzielung die Preisbildung wesentlich bestimmt. Dies betrifft häufig eigengenutzte Immobilien.
Komplettgutachten nach DEKRA-Zertifizierung
Je nach Objekt und Bewertungsanlass erstellen wir Wertermittlungen und Verkehrswertgutachten für Wohnimmobilien, Wohn- und Geschäftshäuser, Anlageobjekte sowie gewerblich genutzte Immobilien im Rahmen der jeweiligen Bewertungsmöglichkeiten.
Unser Sachverständiger Markus Werner ist als Sachverständiger Immobilienbewertung durch die DEKRA zertifiziert. Die Zertifizierung umfasst Wohnimmobilien, Wohneigentum sowie gemischt genutzte und einfach gewerblich genutzte Immobilien.
Der Umfang der Wertermittlung richtet sich nach dem jeweiligen Anlass. Dazu gehören beispielsweise Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Finanzierung, Vermögensauseinandersetzungen, Unternehmensnachfolge, Erbschaft und Schenkung sowie steuerliche Fragestellungen.
Welche Bewertungsmethode angewendet wird, richtet sich nach der Immobilie, den Verhältnissen am jeweiligen Grundstücksmarkt und der für die Bewertung verfügbaren Datenbasis.
Wertermittlung individuell besprechen.
Welche Form der Wertermittlung für Ihre Immobilie die richtige ist, klären wir gerne persönlich mit Ihnen und informieren Sie transparent über Umfang und Kosten.
Eine spätere Vermarktungsbeauftragung ist nicht verpflichtend.
Entscheiden Sie sich dafür, verrechnen wir die Kosten für Ihr Wertgutachten mit der Provision.
Sprechen Sie uns gerne an.
Häufige Fragen zur Wertermittlung von Immobilien
Wie wird der Wert einer Gewerbeimmobilie ermittelt?
Im Rahmen eines Vermarktungsauftrags nehmen unsere Immobilienberater eine marktorientierte Werteinschätzung vor. Sie dient insbesondere dazu, den voraussichtlich am Markt erzielbaren Preis einzuschätzen und daraus einen geeigneten Angebotspreis abzuleiten. Wird eine ausführliche und dokumentierte Wertermittlung benötigt, kann ein Verkehrswertgutachten durch unseren Sachverständigen erstellt werden. Welche Form der Wertermittlung für den jeweiligen Anlass sinnvoll ist, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Was ist der Unterschied zwischen einer Werteinschätzung und einem Gutachten?
Im Rahmen eines Vermarktungsauftrags nehmen unsere Immobilienberater eine Werteinschätzung vor, um einen realistischen und marktgerechten Angebotspreis festzulegen. Wird eine ausführliche und dokumentierte Bewertung benötigt, erstellt unser Sachverständiger ein umfangreiches Gutachten. Welche Form der Wertermittlung für den jeweiligen Anlass sinnvoll ist, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Welche Bewertungsverfahren gibt es für Immobilien?
Zu den etablierten Verfahren gehören insbesondere das Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren geeignet ist, richtet sich unter anderem nach der Objektart, der Nutzung und dem Anlass der Bewertung. Bei komplexen Immobilien können auch mehrere Bewertungsansätze für die fachliche Beurteilung relevant sein.
Welche Unterlagen werden für eine Wertermittlung benötigt?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Immobilie und dem Umfang der Bewertung ab. Benötigt werden beispielsweise Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Miet- oder Pachtverträge sowie Angaben zu durchgeführten Modernisierungen. Welche Dokumente im konkreten Fall erforderlich sind, stimmen wir vor Beginn der Bewertung mit Ihnen ab.
Wird die Immobilie für die Wertermittlung besichtigt?
Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist eine Besichtigung der Immobilie vor Ort in der Regel Bestandteil der Bewertung. Dabei werden unter anderem der bauliche Zustand, die Ausstattung, die tatsächliche Nutzung sowie erkennbare objektspezifische Besonderheiten aufgenommen und bei der Wertermittlung berücksichtigt.
Bewertet fgi ausschließlich Gewerbeimmobilien?
Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf Gewerbeimmobilien, wir erstellen jedoch auch Wertermittlungen und Gutachten für Wohnimmobilien und gemischt genutzte Objekte. Welche Form der Bewertung geeignet ist, richtet sich nach Objektart und Bewertungsanlass.
In welchen Regionen bietet fgi Wertermittlungen an?
Unser Schwerpunkt liegt in den Regionen Göppingen, Ulm, Heidenheim und Biberach sowie den angrenzenden Wirtschaftsräumen. Je nach Objekt und Bewertungsanlass sind Wertermittlungen auch darüber hinaus möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
Muss ich meine Immobilie nach der Wertermittlung über fgi verkaufen?
Nein. Ein Wertgutachten kann unabhängig von einer späteren Vermarktung beauftragt werden. Entscheiden Sie sich anschließend für eine Vermarktung durch fgi, verrechnen wir die Kosten für Ihr Wertgutachten mit der Provision. So können Bewertung und anschließende Vermarktung sinnvoll miteinander verbunden werden.