Lagerhallen auf großzügigem Gewerbeareal

Objektnummer 100049/02

Eckdaten

Mietpreis/m²3,50 €
Baujahr1975

Objektbeschreibung

Bei dem Objekt handelt es sich um ein weitläufiges Gewerbeareal mit verschiedenen Hallen das 1975 gebaut wurde und vom jetzigen Eigentümer als Gewerbepark vermietet wird.

Auf dem Gewerbeareal befinden sich mehrere zur Vermietung stehende Hallen mit gemeinschaftlich genutzten Sozialräumen. Aktuell stehen zwei Hallen mit ca. 600 m² und ca. 1.250 m² zur Verfügung.

Es handelt sich um Kaltlagerhallen.

Für das Areal steht eine eigene Trafostation mit 630 KvA zur Verfügung.

Das 2-geschossige Sozialgebäude wird von den Mietern gemeinschaftlich genutzt. Im Erdgeschoss befinden sich Toiletten für Damen und Herren. Der erste Stock verfügt über einen großen Pausenraum sowie Umkleiden und Duschen für Damen und Herren.

Gerne senden wir Ihnen ein ausführliches Angebotsexposé mit detaillierten Flächenangaben der zur Verfügung stehenden Hallen zu. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Objektdaten

Standort
89551 Königsbronn
Gesamtfläche
ca. 600 m²
Lagerfläche
ca. 600 m²
teilbar ab m²
ca. 600 m²
Mietpreis/m²
3,50 €
Provisionspflichtig
Ja
Mieterprovision
siehe Sonstiges
Objekttyp
Lager
Nutzungstyp
Gewerbe
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungstyp
Miete
Baujahr
1975
Verkaufstatus
Verfügbar

Lage

Die Gemeinde Königsbronn im Brenztal zählt mit ihren Ortsteilen rund 7.000 Einwohner. Über die B19 besteht eine sehr gute Verbindung in Richtung Aalen und Heidenheim sowie die Anschlussstellen der A7 (Oberkochen und Nattheim). Über den Bahnhof Königsbronn besteht zudem die Anbindung an das Schienennetz der DB Ulm-Aalen-Stuttgart-Würzburg. Das Objekt befindet sich in kurzer Entfernung zur B19.

Karte

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Mehr Informationen

Energieausweis

Baujahr1975
EnergieausweisVerfügbar
Energie­ausweistypBedarfsausweis
Erstellt am04.06.2015
Gültig bis03.06.2025
PrimärenergieträgerGas
Endenergiebedarf Strom29.40 kWh/(m²·a)
Endenergiebedarf Wärme104.70 kWh/(m²·a)

Weitere Hinweise

Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl. USt.). Bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.). Vereinbarte Verlängerungs- oder Optionsrechte des Mieters oder Pächters gelten als Bestandteil der Vertragslaufzeit und werden bei der Ermittlung der maßgeblichen Laufzeit berücksichtigt. Wird eine Staffelmiete vereinbart, so ist die Durchschnittsmiete aller festgelegten Staffeln in der vereinbarten Grundlaufzeit Basis der Provisionsberechnung. Bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen berechnen wir 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet- oder Pachtpreis sämtliche auf Dauer beim Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision ist verdient und fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.

Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Einzelne Abbildungen wurden digital bearbeitet und dienen der Veranschaulichung. Der tatsächliche Zustand kann hiervon abweichen. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.

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Frau Kerstin Schmoll
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