Wer eine Gewerbeimmobilie vermieten oder verkaufen möchte, kommt am Thema Energieausweis schon heute nicht vorbei. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich jedoch wichtige Vorgaben für die Ausstellung von Energieausweisen. Besonders relevant sind die Neuerungen für Eigentümer von Gewerbe- und Nichtwohngebäuden, gemischt genutzten Immobilien sowie Baudenkmälern.
Eine wesentliche Änderung: Wird für eine Gewerbeimmobilie ein neuer Energieausweis benötigt, ist künftig grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, das Thema frühzeitig zu prüfen – und nicht erst dann, wenn die Vermarktung bereits begonnen hat.
Was ändert sich bei Energieausweisen ab 2027?
1. Bedarfsausweis für Gewerbe- und Nichtwohngebäude
Für Gewerbe- und Nichtwohngebäude gewinnt der Bedarfsausweis entscheidend an Bedeutung. Bei einer erforderlichen Neuausstellung ist ab 2027 grundsätzlich ein Bedarfsausweis zu erstellen. Verbrauchsausweise können künftig nur noch für Gebäude ausgestellt werden, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Das betrifft beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude, Produktions- und Industrieimmobilien, Lager- und Logistikgebäude, Handelsimmobilien sowie Gastronomie-, Hotel-, Praxis- und Dienstleistungsgebäude.
Für Eigentümer bedeutet das: Ist kein gültiger Energieausweis vorhanden und wird aufgrund einer Vermietung oder eines Verkaufs ein neuer Ausweis benötigt, sollte die Erstellung frühzeitig vorbereitet werden.
2. Wohn- und Geschäftshäuser: Mischnutzung wird neu betrachtet
Auch für gemischt genutzte Gebäude ergeben sich Änderungen. Dazu gehören beispielsweise Wohn- und Geschäftshäuser mit Wohnungen in den Obergeschossen und Einzelhandel, Gastronomie, Praxis oder Büro im Erdgeschoss.
Bei einer erforderlichen Neuausstellung ist künftig grundsätzlich ebenfalls ein Bedarfsausweis notwendig. Neu ist außerdem, dass das Gebäude energetisch grundsätzlich als Gesamtgebäude betrachtet wird.
Gerade Eigentümer gemischt genutzter Immobilien sollten deshalb prüfen, welche Auswirkungen die neuen Vorgaben auf einen künftig erforderlichen Energieausweis haben.
3. Neue Energieausweispflichten für Baudenkmäler
Eine weitere wichtige Änderung betrifft denkmalgeschützte Gebäude. Die bisherige generelle Ausnahme von wesentlichen Energieausweispflichten entfällt.
Wird ein Baudenkmal ab 2027 beispielsweise verkauft oder neu vermietet und liegt kein gültiger Energieausweis vor, ist grundsätzlich ebenfalls ein Energieausweis erforderlich.
Für Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien ist das eine wesentliche Neuerung, da für diese Gebäude bislang umfangreiche Ausnahmen galten.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – kurz erklärt
Der Unterschied liegt vor allem in der Berechnungsgrundlage: Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem erfassten Energieverbrauch. Beim Bedarfsausweis wird dagegen der Energiebedarf anhand der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und seiner technischen Anlagen rechnerisch ermittelt.
Bei Nichtwohngebäuden können dabei unterschiedliche Nutzungsbereiche – beispielsweise Büro, Lager oder Produktion – berücksichtigt werden. Bei wesentlich unterschiedlichen Nutzungen sieht das Gesetz eine entsprechende Zonierung vor.
Ausführliche Informationen zur Erstellung und Berechnung finden Sie auf unserer Seite Bedarfsausweis.
Was passiert mit einem bereits vorhandenen Energieausweis?
Wichtig für Eigentümer: Ein bereits ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis verliert durch die Neuregelung zum 1. Januar 2027 nicht automatisch seine Gültigkeit.
Energieausweise werden grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt. Ein noch 2026 ordnungsgemäß ausgestellter Energieausweis kann daher grundsätzlich auch nach dem Jahreswechsel weiterhin gültig sein.
Vor einer Vermietung oder einem Verkauf sollte dennoch geprüft werden, ob für das betreffende Gebäude ein gültiger und verwendbarer Energieausweis vorliegt.
Energieausweis frühzeitig vor Vermietung oder Verkauf prüfen
Besonders relevant wird der Energieausweis, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden soll. Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, müssen daraus bestimmte energetische Angaben bereits in die Anzeige aufgenommen werden. Bei Nichtwohngebäuden sind die Werte für Wärme und Strom getrennt auszuweisen.
Wer bereits weiß, dass eine Gewerbeimmobilie 2027 vermietet oder verkauft werden soll, sollte daher frühzeitig prüfen:
- Ist ein gültiger Energieausweis vorhanden?
- Wann läuft dieser ab?
- Ist nach den neuen Regelungen ein Bedarfsausweis erforderlich?
- Sind die notwendigen Gebäudeunterlagen vorhanden?
So lässt sich vermeiden, dass das Thema Energieausweis erst während der Vermarktung geklärt werden muss.
Welche Unterlagen werden für einen Bedarfsausweis benötigt?
Für die Berechnung werden Informationen über das Gebäude und seine technische Ausstattung benötigt. Dazu können beispielsweise Grundrisse und Flächenangaben, Baujahr und Gebäudeaufbau sowie Informationen zu Heizung, Lüftung und Klimatisierung gehören.
Welche Daten tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Wir prüfen deshalb zunächst die vorhandenen Unterlagen und klären, welche zusätzlichen Angaben benötigt werden.
fgi – spezialisiert auf Bedarfsausweise für Gewerbe- und Nichtwohngebäude
Wir sind auf die Erstellung von Bedarfsausweisen für Wohn-, Gewerbe- und Nichtwohngebäude spezialisiert und verfügen über die hierfür erforderliche Ausstellungsberechtigung.
Gerade bei Gewerbeimmobilien mit unterschiedlichen Nutzungsbereichen und technischen Anlagen ist eine fundierte energetische Betrachtung wichtig. Eigentümer können uns deshalb bereits frühzeitig in die Vorbereitung einer geplanten Vermietung oder eines Verkaufs einbinden.
Wir prüfen, welcher Energieausweis benötigt wird, welche Unterlagen vorhanden sind und welche weiteren Informationen für die Erstellung erforderlich sind.
Unser Tipp: Steht 2027 eine Vermietung oder ein Verkauf an, prüfen Sie Ihren vorhandenen Energieausweis bereits jetzt. So bleibt ausreichend Zeit, einen gegebenenfalls erforderlichen Bedarfsausweis vorzubereiten.
Unser Experte: Markus Werner
Leistungsseite: Energieausweise
Bild: KI-generiert