Lichtdurchflutete Gewerbeeinheit in schönem Gemeindehaus

Objektnummer 101745

Eckdaten

Preisauf Anfrage
Stellplatz

Objektbeschreibung

Die ca. 126 m² große, lichtdurchflutete Gewerbeeinheit befindet sich im Erdgeschoss des Gemeindehauses Steinheim (Bonifaz-Stöltzlin-Haus) und ist barrierefrei zugänglich. Sie überzeugt durch luftige Deckenhöhen, schönes Parkett sowie einen funktionalen Grundriss mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten.

Der Zugang zur Einheit erfolgt über einen separaten Windfang und führt in einen großzügigen, offen gestalteten Eingangsbereich, der sich ideal als repräsentativer Empfang eignet.
Der angrenzende, helle Flur erschließt sämtliche Räume und führt unter anderem in das Herzstück der Einheit – den großzügigen Hauptraum mit ca. 70 m². Dieser verfügt über eine in der Miete enthaltene Einbauküche und ist derzeit durch einen Einbauschrank in zwei Bereiche gegliedert, welcher bei Bedarf unkompliziert entfernt werden kann.
Vom Hauptraum aus besteht ein direkter Zugang zum großzügigen Garten, der die Einheit zusätzlich aufwertet. Ergänzt wird das Raumangebot durch einen weiteren funktional geschnittenen Raum mit ca. 15 m² sowie ein Dusch-WC und weitere Sanitärräume.

Bei weiterem Flächenbedarf kann im Obergeschoss eine zusätzliche Einheit (Einheit 1, siehe Grundriss) mit ca. 100 m² inklusive Balkon angemietet werden.
Eine Nutzung von Kellerräumen kann bei Bedarf ebenfalls realisiert werden.

Die Gewerbeeinheit wird aktuell als Kindergarten genutzt. Durch den Neubau einer Kindertagestätte, werden die Räumlichkeiten zum September dieses Jahres frei.

Überzeugen Sie sich selbst von dieser außergewöhnlich schönen Einheit und nutzen die seltene Gelegenheit, Ihre Vorstellungen in einem charmanten Umfeld mit Gartenanteil zu realisieren.

Objektdaten

Standort
89233 Neu-Ulm
Gesamtfläche
ca. 126 m²
Bürofläche
ca. 126 m²
teilbar ab m²
ca. 126 m²
Anzahl Stellplätze
2
Provisionspflichtig
Ja
Mieterprovision
siehe Sonstiges
Bezugsfrei ab
01.09.2026
Objekttyp
Bürofläche
Nutzungstyp
Gewerbe
Verfügbarkeit
Verfügbar
Vermarktungstyp
Miete
Zustand
Modernisiert
Verkaufstatus
Verfügbar

Lage

Der Neu-Ulmer Ortsteil Steinheim überzeugt durch eine ruhige, dennoch hervorragend angebundene Lage im wirtschaftsstarken Raum Ulm/Neu-Ulm.
Die Autobahn A 7 ist in wenigen Fahrminuten erreichbar und gewährleistet eine schnelle Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz. Ergänzend sorgen gut ausgebaute Kreis- und Staatsstraßen für kurze Wege in Richtung Neu-Ulm, Ulm und die umliegenden Gemeinden.
Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs befinden sich in kurzer Distanz wodurch der Standort für Mitarbeiter und Kunden attraktiv ist.

Die angebotene Gewerbeeinheit befindet sich in zentraler Lage von Steinheim, innerhalb eines historisch gewachsenen Ortskerns an einer ruhigen innerörtlichen Straße. Der Standort eignet sich daher beispielsweise für dienstleistungsorientierte, nicht störende Gewerbenutzungen, Büro-, Praxis- oder Servicekonzepte mit Kundenkontakt. Auch für künstlerische Tätigkeiten bieten die schönen Räumlichkeiten ein inspirierendes Umfeld.

Karte

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Mehr Informationen

Energieausweis

EnergieausweisVerfügbar
Energie­ausweistypVerbrauchsausweis
Gültig bis18.05.2036

Weitere Hinweise

Bei Abschluss eines Übernahmevertrages berechnen wir an den Übernehmer eine Provision. Diese beträgt bei Kauf 4 % (= 4,76 % inkl. USt.) aus dem Kaufpreis, bei Miete oder Pacht jeweils 3,6 Nettomonatsmieten (= 4,28 Monatsmieten inkl. USt.). Bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit unter 3 Jahren beträgt die Provision 2,5 Nettomonatsmieten (2,98 Monatsmieten inkl. USt.). Vereinbarte Verlängerungs- oder Optionsrechte des Mieters oder Pächters gelten als Bestandteil der Vertragslaufzeit und werden bei der Ermittlung der maßgeblichen Laufzeit berücksichtigt. Wird eine Staffelmiete vereinbart, so ist die Durchschnittsmiete aller festgelegten Staffeln in der vereinbarten Grundlaufzeit Basis der Provisionsberechnung. Bei Nachweis bzw. Vermittlung sonstiger Leistungen berechnen wir 3 % (= 3,57 % inkl. USt.) aus dem Vertragswert. Zur Ermittlung einer Provision zählen zum Miet-, Pacht- oder Kaufpreis sämtliche auf Dauer beim Verkäufer, bzw. Vermieter verbleibenden Geldleistungen des Übernehmers (z. B. für Ausstattung, Einrichtung, usw.). Eine Provision ist verdient und fällig mit Abschluss eines Übernahmevertrages und versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Rahmen unserer Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit sind wir auch für unsere Auftraggeberseite entgeltlich tätig.

Unser Angebot beruht auf Angaben unseres Auftraggebers, hierfür übernehmen wir keine Gewähr. Pläne haben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Darstellungen der Einrichtung und Ausstattung der Immobilie dienen lediglich zu Illustrationszwecken. Sie stellen weder mitverkaufte Gegenstände, Zubehör noch eine verbindliche Zusage der Beschaffenheit der Immobilie dar. Einzelne Abbildungen wurden digital bearbeitet und dienen der Veranschaulichung. Der tatsächliche Zustand kann hiervon abweichen. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. -vermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.

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