Energieausweis Wohngebäude

Erfassungsbogen Energieverbrauchsausweis Wohngebäude

Bitte füllen Sie den Bogen vollständig aus, um eine fundierte Analyse und eine genaue Ausstellung des Energieausweises zu gewährleisten.

1. Objektdaten
2. Energieverbrauch Heizung (mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre angeben)
3. Leerstand im Abrechnungszeitraum
4. Erneuerbare Energien
5. Lüftung
6. Bereits durchgeführte Moderniesierungen
Wärmedämmung Dach
Wärmedämmung oberste Geschossdecke
Wärmedämmung Außenwand
Wärmeschutzverglasung
Wärmedämmung Dach
7. Erfüllung 1. Wärmeschutzverordnung von 1977
Der Energieverbrauchsausweis darf bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohnungen nur ausgestellt werden wenn: · Der Bauantrag für das Haus nach dem 31.10.1977 gestellt wurde, · oder der Bauantrag für das Haus vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und beim Bau oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutz- verordnung erreicht ist.
8. Anschrift / Rechnungsadresse
9. Schlusserklärung

Sie suchen den Erfassungsbogen
für Nichtwohngebäude?

Keine Zeit? Kein Problem.
Wir melden uns.